Ablauf in 5 Phasen Phasen der Mediation
- Sobald alle Fragen zum Mediationsverfahren, zum Auft
rag, der Rolle und der Haltung der Mediatorin geklärt sind, wird in der ersten Phase eine Mediationsvereinbarung abgeschlossen und das weitere Vorgehen miteinander abgestimmt.
- In der zweiten Phase stellen die Parteien ihre Streitpunkte und
Anliegen im Zusammenhang dar, sodass die Themen und Konfliktfelder gesammelt und für die weitere Bearbeitung strukturiert werden können. - Positionen, Interessen, Sichtweisen und Hintergründe werden in der dritten Phase beleuchtet und hier beginnt die eigentliche Problembearbeitung. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, ihre Sicht des jeweiligen Aspekts des Konflikts zu jedem Themenpunkt umfassend darzustellen. Informationen, Daten und Wahrnehmungen werden ausgetauscht, bevor auf die unterschiedlichen und gemeinsamen Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der Parteien vertieft eingegangen und damit der Konflikt umfassend erhellt werden kann. Emotionen und Identitätsaspekte können dem Erkennen von Themenschwerpunkten dienen.
- Das Sammeln und Bewerten von Lösungsoptionen findet in der vierten – der kreativen – Phase statt. Zu den einzelnen Problemfeldern werden zunächst im Wege des Brainstormings Lösungsoptionen gesammelt. Nach Abschluss der Ideenfindung werden diese Lösungsoptionen von den Medianden bewertet und verhandelt. Die Mediatorin wird in dieser Phase Lösungensvorschläge hinterfragen und gemeinsam prüfen, inwieweit die gefundenen Lösungen mit den in der vorherigen Phase ermittelten Interessen der Parteien im Einklang stehen. Zudem wird geschaut, ob und in wie weit die Vorschläge mit den äusseren Bedingungen, wie Rechte und gesetzlichen Bestimmungen vereinbar sind und realisierbar sind.
- Zum Abschluss der Mediation werden die Ergebnisse schriftlich festgehalten. Üblich ist dabei die konkrete Regelung des weiteren Vorgehens einschließlich der Festlegung von Umsetzungsfristen bis hin zum Verhalten im zukünftigen Konfliktfall. Die Abschlussvereinbarung kann, sofern dies sinnvoll oder erforderlich ist, notariell beurkundet werden.